Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Thomas Weihermüller @, Montag, 05.06.2006 (vor 6798 Tagen) @ Christian

Okay, damit hätten wir m.E. folgende Fragen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit herausgearbeitet:

1.) Kann eine "Nebenwohnsitzsteuer" noch unter der Flagge der einst für Überlingen verfassungsrechtlich abgesegneten Zweitwohnungsteuer segeln oder handelt es sich nicht vielmehr um eine neue, andere Steuerart, weil jetzt - wegen der politischen Zielstellung der Großstädte, die Zahl der Hauptwohner zu mehren - das Melderecht unmittelbar als Anknüpfungspunkt dient >

2.) Wenn es keine Zweitwohnungsteuer im herkömmlichen Sinne mehr ist, ist die "neue" Steuer dann trotzdem eine zulässige Aufwandsteuer > Oder darf trotz allem nur - wie weiland 1983 - "das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung" als Anknüpfungspunkt der Steuer dienen mit der logischen Konsequenz, daß die Hauptwohnung auch eine "Wohnung" sein muß >

Oder >>

Achja, die Sache mit dem Sexualtäter aus Kalifornien:

http://www.justiz.hessen.de/VGRecht/Rechtsp.nsf/8416211c85cf40b3c12563960077ce38/d1d101...

Ich halte den Wohnsitzbegriff, den das BVerfG in diesem Urteil heranzieht, um staatbürgerschaftliche Fragen zu erörtern, nicht für vergleichbar mit dem melderechtlichen Begriff der Haupt- oder Nebenwohnung. Aber natürlich weiß man nie ... ;-)

MfG

Thomas W.


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