Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

stefanie @, Samstag, 10.06.2006 (vor 6523 Tagen) @ Christian

» VG Aachen 4 L 146/04 vom 25.04.2004 (!), abzurufen aus der
» Rechtsprechungsdatenbank NRW (Justiz NRW) - habe sie nur online gelesen.
» Aussetzung wurde nicht angeordnet, da die Kernfrage nicht betrachtet wurde
» (wurde leider vom Kläger auch nicht hinterfragt). Ging im Prinzip wieder
» mal nur um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Der alte Fehler.


Habe es mir gerade durchgelesen. Nun gut im Eilverfahren setzen sich Gerichte nunmal nicht mit anderen Erwägungen auseinander, obwohl sie dazu gehalten sind. Allerdings sind auch Richter ständig überarbeitet, also sei es ihnen verziehen.

Bin da auf etwas sehr interessantes gestoßen:
http://www.fdp-fraktion-rostock.de/download/stellungnahme020305.pdf

Kann es sein, dass da jemand was verwechselt hat. Soweit ich die Entscheidung des VG Lüneburg interpretiert habe, wollten die doch nur klarstellen, dass ohne Erstwohnung auch keine Zweitwohnung vorhanden ist. Das hatte doch mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überhaupt nichts zu tun>!

Vielleicht noch ein Denkansatz: Wie sieht es denn bei der Aufwandsteuer mit der Freiwilligkeit aus> Habe darüber bisher nichts gefunden. Es gibt doch z.B. Beamtengesetze wonach Personen eine 'Dienstwohnung' haben müssen. Sie also den Aufwand gar nicht freiwillig betreiben> Ich meine damit nicht den verfolgten Zweck, sondern einfach nur, dass man ja keine Wahl hat. Anders wie bei der Hundesteuer, einen Hund muss man ja nicht haben.

Gruß Stefanie


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