Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Thomas Weihermüller @, Sonntag, 04.06.2006 (vor 6627 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

erstmal vielen Dank für die allgemeinverständliche Klärung der von mir verwendeten Abkürzungen - man wir eben doch manchmal betriebsblind ;-)

Aber die "Frage 1" habe ich nicht verstanden:

» Aber jetzt kommt Frage 1:
»
» Warum heißt das Ding dann "Zweitwohnungsteuer", wenn doch eine
» "Nebenwohnungsteuer" viel einfacher und klarer zu formulieren ist>
»
» Die übrigen Punkte/Beispiele/Thesen usw. gehen wir am besten an, wenn
» Punkt 1 zufriedenstellend geklärt ist.

Kommt es wirklich darauf an, wie die Veranstaltung heißt > Warum soll Ihrer Meinung nach nicht die Definition in der Satzung: "Steuerbare Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes" genügen, eventuell noch mit Einschränkungen, welche (melderechtlichen) Nebenwohnungen man ausdrücklich nicht als Zweitwohnung verstanden haben will > Wo sehen Sie da ein Problem >

MfG

Thomas W.


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