Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

stefanie @, Donnerstag, 08.06.2006 (vor 6796 Tagen) @ Christian

Mir ist gerade dieser Gedanke gekommen:

Personen, die ihr Kinderzimmer als Nebenwohnung angemeldet haben, müssen keine Zweitwohnungsteuer zahlen. Personen, die ihr Kinderzimmer als Hauptwohnung haben, müssen für ihre Nebenwohnung zahlen, könnte darin ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegen, weil hier gleiches ungleich behandelt wird> Habe noch keine Zeit gehabt darüber intensiver nachzudenken.


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