Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Fee, Dienstag, 06.06.2006 (vor 7072 Tagen) @ Christian

» Kleines Beispiel: Ich möchte mal den Fall eines verheiateten, nicht
» dauernd getrennt lebenden Dresdners, der aus beruflichen Gründen in
» Dresden eine Zweitwohnung hält, vor dem Verwaltungsgericht erleben, wenn
» er gegen die Veranlagung zur ZWSt klagt.
»
» Preisfrage an alle: Wie MUSS das VG entscheiden>

Hallo Christian
Damit meinst Du doch sicher, dass der Satz „Keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in Dresden innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Dresdens befindet“ nicht ausreicht, oder>
Auch Eheleute, die mit Haupt- und Nebenwohnung in Dresden gemeldet sind, dürfen nicht mit der Zweitwohnungsteuer behelligt werden, stimmt’s>
Dann gilt das doch sicher auch, dass „aus beruflichen Gründen“ analog auch für Studierende und Auszubildende anzuwenden wäre, richtig>
Die Preisfrage beantworte ich mit: Das Verwaltungsgericht muss dem Kläger Recht geben. Habe ich gewonnen>
Gruß
Fee


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