Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

stefanie @, Sonntag, 04.06.2006 (vor 6677 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» » Nun ja wenn ich mich richtig erinnere ging es doch um Art. 3 GG ...
»
» Sorry, "stefanie", manchmal ist Nachlesen doch praktischer als "richtig
» erinnern":
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» http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/>page=5
» http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200
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» Trotzdem - nichts für ungut !
»
» Thomas W.

Juristisches Fachwissen allerdings noch praktischer, denn:

"Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen."

---So heißt es in dem Urteil und wenn man Jura studiert hat, weiß man, dass Art. 3 GG der allgemeine Gleichheitssatz ist und letztlich die gleiche Wirkung wie hier Art. 6 GG hat. Art. 6 GG ist halt nur das speziellere, genauso wie Art. 12 GG das speziellere zu Art. 2 GG ist. Damit bleibt es beim oben Gesagten. Auf mein anderes Argument wollten Sie wohl scheinbar nicht eingehen, aber nichts für ungut. ;-)


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