Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Christian @, Donnerstag, 08.06.2006 (vor 6796 Tagen) @ stefanie

» Mir ist gerade dieser Gedanke gekommen:
»
» Personen, die ihr Kinderzimmer als Nebenwohnung angemeldet haben, müssen
» keine Zweitwohnungsteuer zahlen. Personen, die ihr Kinderzimmer als
» Hauptwohnung haben, müssen für ihre Nebenwohnung zahlen, könnte darin ein
» Verstoß gegen Art. 3 GG liegen, weil hier gleiches ungleich behandelt
» wird> Habe noch keine Zeit gehabt darüber intensiver nachzudenken.

Hallo Stefanie,

vorab: schön zu erfahren, dass das nicht nur T. und mich interessiert, dachte schon, wir schreiben im luftleeren (= "nicht umschlossenen") Raum.

Zur Frage: Lieber nicht nachdenken, denn das ist genau der Streitpunkt.

Meier/Juhre und alle Verantwortlichen/Zuständigen in den betroffenen Städten sagen NEIN und verweisen (hoffen>) auf den Rechtsweg (und - boshafte Anmerkung - uneinsichtige Richter).

Herr v. Alten (Präsident VG Lüneburg) und ich sagen JA. VG Aachen hält es im Eilverfahren für eine zu schwierige Frage und will es erst im Hauptverfahren (wann immer) klären. Ich persönlich hoffe/vertraue auf OVG Niedersachsen (wurde in einer Entscheidung zur ZWSt 2005 vom BVerfG glanzvoll bestätigt).

Frage geht nach meiner Auffassung aber über Art 3 GG hinaus und packt die "Melderechtssatzungen" an der Wurzel - dort wo es richtig weh tut. Schau'n mer mal.

Herzliche Grüße


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