Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Christian @, Samstag, 10.06.2006 (vor 6671 Tagen) @ stefanie

Hallo Stefanie,

» ...im Eilverfahren setzen sich Gerichte nunmal nicht mit anderen Erwägungen auseinander, obwohl sie dazu
» gehalten sind.

Dazu siehe die Postings von Yvonne W. und mir in deinem eigenen Thread „VG Augsburg“.



» Kann es sein, dass da jemand was verwechselt hat.

Eher: nicht begreifen will. Weitere Kommentare zu Kommunalpolitikern und zur Parteipolitik spare ich mir an dieer Stelle.

» Das hatte doch mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überhaupt nichts zu tun>!


Doch, denn ohne Innehaben einer Erst- und Zweitwohnung keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und somit auch keinen steuerbarer Aufwand - sage ich.
OB Rostock glaubt: „Nebenwohnung reicht, wenn ich sie Zweitwohnung nenne! Das ist rechtens - weil ich es so festgelegt habe!“
Der (steuerfreie) Hund liegt da begraben. Deswegen ist das Lüneburger Urteil je nach Betroffenheit ja so schön oder so fürchterlich und Gott sei Dank oder leider noch nicht rechtskräftig.
»
» Denkansatz Freiwilligkeit aus> z.B. ... wonach Personen eine 'Dienstwohnung' haben müssen.
» Anders wie bei der Hundesteuer, einen Hund muss man ja nicht haben.


Der Hund wird ja auch nicht besteuert:-P. Wer eine Dienstwohnung innehat, muss nicht zwangsläufig eine weitere Wohnung innehaben. Die Freiwilligkeit wird, fürchte ich, auch sonst nicht viel bringen, bestenfalls als Hilfsargument tauglich. Z.B. „Ich werde mich schon allein deswegen nicht vorwiegend in XXX aufhalten, weil ich den mir dort zugeteilten Studienplatz so schnell wie möglich mit einem Studenten in YYY tauschen will. Deswegen melde ich mich in XXX nur mit Nebenwohnung an.“

Ansonsten: Kann es sein, dass da jemand Blut geleckt hat>

Gruß


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