Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Tilly, Sonntag, 04.06.2006 (vor 6677 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo Thomas,

da kann man ja richtig ins feelosofieren kommen.

Also, wenn das Verfassungsgericht etwas klar und deutlich sagt, dann kann einem das zwar nicht passen, aber man sollte nicht glauben, dass es etwas anderes gemeint hat.

» Damit meint das BVerfG wohl nicht nur den melderechtlichen "Tausch" von
» Haupt- und Nebenwohnung, sondern den kompletten Umzug

An die "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" der Ehe glauben nur noch wenige - vornehmlich Katholiken - ansonsten spricht man meist von Lebensabschnittspartnerschaften (früher prominente Beispiele: Ex-Kanzler, Ex-Außenminister).

Nicht nur - aber auch - weil ein Student oft von den Unterhaltsleistungen seiner Eltern abhängig ist, fühlt er eine grundgesetzlich geschützte Verbundenheit zur Familie und will/kann gar nicht flügge werden. Das sieht auch das BVerfGer so, wenn es in einem Beschluss so ganz nebenbei bestätigt, dass Studierende üblicherweise keinen Wohnsitz am Studienort begründen (wäre z.B. bei einer Pflichtzuteilung des Studienplatzes auch nachgeradezu lächerlich).


Gruss

Tilly


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