Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Christian @, Sonntag, 04.06.2006 (vor 6677 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo Thomas

die Idee finde ich gut. Dank an Fee und Tilly.

Korinthe am Anfang: BVerfG schreibt seit 2005 Zweitwohnungsteuer mit 1 "s" und passt sich damit der Schreibweise anderer Stellen an (z.B.: Prof. Dr. Bayer, Brockhaus, BMFI). Können wir uns auf diese nunmehr auch höchstrichterlich bestätigte Schreibweise einigen> Ich könnte sonst auf die naheliegende Idee kommen, dass mit Zweitwohnungssteuer etwas anderes gemeint ist, als die bei entsprechender Ausgestaltung rechtlich zulässige Zweitwohnungsteuer

Fangen wir mit Punkt 1 an:
» Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer i.S. v.
» Art. 105 Abs. 2a GG. Mit einer solchen Steuer soll der Aufwand einer
» Besteuerung unterzogen werden, den sich jemand über die Kosten seiner
» notwendigen Lebenshaltung hinaus zusätzlich "leisten" kann. Dies deshalb,
» weil sich in diesem Mehraufwand eben gerade eine besondere wirtschaftliche
» Leistungsfähigkeit der betreffenden Person dokumentiert, die teilweise
» abgeschöpft und der Finanzierung von Aufgaben des Gemeinwohls zugeführt,
» vulgo: besteuert, werden darf.


Das BVerfGer sagt 2005 dazu:
Aufwandsteuern sind Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt. Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ...

Also, von Mehraufwand, besonderer Leistungsfähigkeit usw. ist hier überhaupt nicht die Rede. Man könnte also auch eine Krawatten(Selbstbinder-)steuer einführen (keine notwendige Lebenshaltung und in Karnevalszeiten in Köln sogar erzieherisch wertvoll).

» These:
» behaupte ich mal, daß es keine Fallgestaltung gibt, bei
» der eine Nebenwohnung nicht "Ausdruck besonderer wirtschaftlicher
» Leistungsfähigkeit" wäre.

Da gehe ich sogar weiter: Jede Nebenwohnung ist dem Einsatz finanzieller Mittel (Aufwand) verbunden und damit Indikator
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, die rechtlich zulässig besteuert werden darf.

Aber jetzt kommt Frage 1:

Warum heißt das Ding dann "Zweitwohnungsteuer", wenn doch eine "Nebenwohnungsteuer" viel einfacher und klarer zu formulieren ist>

Die übrigen Punkte/Beispiele/Thesen usw. gehen wir am besten an, wenn Punkt 1 zufriedenstellend geklärt ist.

Gruss

Christian

Praktischer Hinweis am Rande für nicht so tief im Sumpf der Zweitwohnungsteuer Steckende:

KSZ heißt Kommunale Steuer Zeitschrift. In der haben die Essener Experten Norbert Meier und Matthias Juhre einen Artikel "Aktuelle Problemfragen im Zusammenhang mit der Erhebung der Zweitwohnungsteuer bei Studierenden" veröffentlicht. Der Artikel wurde versehentlich 2x veröffentlicht in Kommunale Steuer-Zeitschrift,

Heft 3, März 2005, 54. Jahrgang, Seite 46ff und

Heft 9, September 2005, S. 167-171.

Es genügt wirklich einen der beiden Artikel zu lesen, sie sind identisch.

Sonstige persönliche Anmerkungen zum Inhalt spare ich mir, sie könnten empfindsame Gemüter verletzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion