Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

Yvonne Winkler @, Dienstag, 06.06.2006 (vor 6535 Tagen) @ Fee

» Preisfrage an alle: Wie MUSS das VG entscheiden>
»
» Hallo Christian
» Damit meinst Du doch sicher, dass der Satz „Keine Zweitwohnungen im Sinne
» dieser Satzung sind Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt
» lebende Personen aus beruflichen Gründen in Dresden innehaben, wenn sich
» die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Dresdens befindet“ nicht
» ausreicht, oder>
» Auch Eheleute, die mit Haupt- und Nebenwohnung in Dresden gemeldet sind,
» dürfen nicht mit der Zweitwohnungsteuer behelligt werden, stimmt’s>
» Dann gilt das doch sicher auch, dass „aus beruflichen Gründen“ analog auch
» für Studierende und Auszubildende anzuwenden wäre, richtig>
» Die Preisfrage beantworte ich mit: Das Verwaltungsgericht muss dem Kläger
» Recht geben. Habe ich gewonnen>
» Gruß
» Fee

Aber nur, wenn sie verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend sind. Probiert`s doch einfach mal aus!:-P

VG freut sich vielleicht über ein bischen Arbeit :-D

Gruß
Yvonne Winkler


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