zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Dienstag, 15.01.2008 (vor 6175 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,
die Rechtsberatung der Uni Mainz kannst Du in die Tonne treten. Das einzig Entscheidende ist, ob Du wirklich zwei Wohnungen innehast. Falls Du in Mainz mit Nebenwohnung gemeldet bist und in der Hauptwohnung z.B. bei Deinen Eltern wohnst, hast Du die Hauptwohnung nicht inne und bist nicht zweitwohnungabgabenpflichtig. In dieser Frage haben die Gerichte in RLP (VG Mainz und OVG RLP) bereits eindeutig entschieden und im Falle einer Klage hast Du bei diesem Sachverhalt nicht zu befürchten
Richtig ist zwar, dass Du den Bogen ausfüllen und abgeben musst. Aber die „Erklärung“ enthält auch die Frage „ Aus welchen Gründen ist ihre Nebenwohnung nicht zweitwohnungsabgabenpflichtig>“
Da schreibst Du rein „Ich habe meine melderechtliche Hauptwohnung nicht als Erstwohnung inne und kann folglich in Mainz keine Zweitwohnung haben (vgl. dazu u.a. BVerfG, OVG RLP und VG Mainz).“ Genauer geht es nicht - und wenn die Stadt Mainz dann doch einen Abgabenbescheid verschickt, ist ihr nicht mehr zu helfen.
Zum Melderecht - es geht nicht darum, was Du gerne möchtest -, lese bitte im Menü unter „Hautwohnung“ nach.
Gruß
Christian

Kleine Bitte: Groß- und Kleinschreibung bitte wenigstens dem Grundsatz nach beachten - liest sich leichter.


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