zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Yvonne Winkler @, Freitag, 28.05.2010 (vor 5243 Tagen) @ chili

Da das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat,
ist es sinnlos, den Widerspruch aufrecht zu erhalten, wenn Dein Fall mit dem der Verfassungsbeschwerde vergleichbar ist.

Wird sie wegen solch einer Summe wirklich vor Gericht

» gehen (bzw. sich vor Gericht zerren lassen)>

Vor Gericht musst Du gehen und nicht die Stadt.

Es kostet immer mehr, wenn einer einen Widerspruchsbescheid begründen muss, als wenn er nichts tun muss, weil die Gegenseite den Widerspruch zurücknimmt. Logisch oder>


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