zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Aqua @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5883 Tagen) @ Christian

Hey, Ihr eifrig postenden Rechtsprofis,
habe diesen interessanten Thread aufmerksam verfolgt und ne Menge gelernt ;-)

Eine Frage bliebe, kurz und knapp:
Was ändert sich, wenn man nur kein(e) Studierende(r) mehr ist, ansonsten aber gleiche Voraussetzungen gelten. Das heißt insbesondere, dass die melderechtliche Hauptwohnung bei den Eltern liegt, aber eben "nur" ein (inzwischen unbewohnbares, weil anderwetig verwendetes) Kinderzimmer ist.
Viele Grüße und Danke im Voraus


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