zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Mittwoch, 18.06.2008 (vor 5780 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,
das ist natürlich eine interessante Überlegung, die Mainz da kundtut:
„Bei dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.1983 - 2 BVR 1275/79 wurde über eine Satzung entschieden, die nicht mit der Satzung über die Erhebung der Zweiwohnungsabgabe der Stadt Mainz vergleichbar ist. Somit kann diese Entscheidung auf die Zweitwohnungsabgabesatzung der Stadt Mainz nicht angewendet werden.“
Der Beschluss des BVerfG – immerhin Bundesrecht – zu dem, was eine Zweitwohnung ist und wie der Steueranspruch entsteht, ist also für die Stadt Mainz „nicht anwendbar“. Fragt sich nur – und diese Frage sollte man der Stadt stellen, was sie denn nun besteuert – eine Zweitwohnung ist es jedenfalls nicht. Den Unterschied zwischen Neben- und Zweitwohnung hat inzwischen selbst das BVerwG begriffen.
Die Stadt will also ihre Satzung durchziehen und die ZWSt eintreiben.
Formaljuristisch dürfte das Verhalten der Stadt „nicht zu beanstanden“ sein. Rechtspolitisch ist es grober Unfug. Die Stadt muss wissen, dass bis zum OVG ihre Steuerbescheide aufgehoben werden und auch jeder Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz Erfolg haben wird. Aber: Jeder Betroffene muss sich wehren.
Wenn also die Stadt Mainz Deinen Widerspruch zurückweisen will und den Antrag auf Ruhen des Verfahrens und Aussetzung der Vollziehung ablehnt, hilft nur noch die Klage beim VG. Das nervt den Betroffenen, das weiß die Stadt und darauf baut sie.
Schriftverkehr ist mit derartigen Ignoranten nicht mehr besonders sinnvoll. Ich würde den Widerspruch aufrecht halten und die Entscheidung über das beantragte Ruhen des Verfahrens/Aussetzen des Vollzugs anmahnen. Dazu der deutliche Hinweis, dass auf dem Klageweg diesen Forderungen bis hin zum OVG stattgegeben wird. Dann würde ich noch die Frage stellen, was für eine Steuer (Abgabe) die Stadt denn nun erhebt, wenn es keine Zweitwohnungsteuer auf der Grundlage der Beschlüsse des BVerfG ist.
Wenn es um Details geht, die nicht in aller Öffentlichkeit ausgebreietet werden müssen, wende Dich per E-Mail an mich.
Gruß
Christian


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