zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5922 Tagen) @ chili

Hallo Chili,
Es genügt vollends, wenn Du in Deinem Widerspruch z.B. schreibst:
„Die vorgegebenen Bedingungen für das Innehaben einer Zweitwohnung sind bei mir nicht erfüllt. Wie Ihnen bekannt ist, wird meine melderechtliche Hauptwohnung in der Wohnung meiner Eltern von mir nicht als Erstwohnung innegehabt, folglich kann ich in Ihrer Stadt keine Zweitwohnung haben. Diese von mir vertretene, richtige Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und des OVG RLP.“
Auf den genauen Wortlaut kommt es gar nicht so an, die Stadt Mainz liest sowieso nur das, was sie lesen will.
Die Anträge zur Aussetzung des Vollzugs sowie Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung BVerwG über die Revision der Stadt Mainz nicht vergessen.
Noch Fragen
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion