zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Bjoern @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5841 Tagen) @ chico

Hallo,

die Stadt Mainz hat doch beim OVG Koblenz den Kürzeren gezogen. sie wollte dagegen auch in Leipzig Revision einlegen; inwieweit dies geschehen ist, weiss ich nicht.

jedenfalls würde ich die Lage in RLP als offen einschätzen ... bis Leipzig auch hierzu eine Entscheidung getroffen hat.
die Urteile aus Meck-Pomm wurden schließlich auch zu Gunsten der Studenten vom BVerwG bestätigt

etwas genaueres lässt sich aber erst sagen, wenn das schriftliche Urteil aus Leipzig vorliegt. falls vorher eine Frist abläuft, kannste ja erstmal Widerspruch einlegen und mit der Entscheidung des OVG Koblenz begründen ... und diesen ggf. nach Vorlage des schriftlichen Urteils des BVerwG wieder zurücknehmen. das dürfte kostenfrei sein


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion