zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Yvonne Winkler @, Sonntag, 06.04.2008 (vor 6025 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,

Sollte ich in meinem Schreiben noch weitere
» Argumente anfügen oder sonstiges hinzufügen als ich es schon in meiner
» Widerspruchsbegründung getan habe>

Wenn Christian Deinen Text abgesegnet hat, ist dem wahrscheinlich nichts hinzuzufügen.

Zahlen musst Du. Es gibt bei diesen Steuerbescheiden keine aufschiebende Wirkung und Aussetzung der Vollziehung beantragen u.ä. sind wirkungslos. Probieren kannst Du es natürlich.
Wenn Du der Aufforderung zu zahlen nicht nachkommst, kommt Mahnung und die Vollstrechungsgeschichte in Gang. Das lohnt sich nicht, da es nur Kosten entfaltet.

Argument Kindergeld ist keines im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuerproblematik.

» bekämen meine Eltern noch Kindergeld, wenn ich nicht mehr mit
» Hauptwohnsitz bei ihnen gemeldet wäre>

Klar, das Kindergeld knüpft nicht an den Wohnsitz an. Hat nichts miteinander zu tun, sondern an die Unterhaltspflicht Deiner Eltern und Dein Einkommen.

Im übrigen ist die Frage der Haupt- und Nebenwohnung eine faktische. Ich verweise mal auf Christians Ausführungen zum Thema Haupt- und Nebenwohnung auf dieser Seite.

Gruß YW


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