zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

chrissi @, Samstag, 12.04.2008 (vor 5829 Tagen) @ Christian

Hallo,

Ich blicke gerade nicht ganz durch. Ist dieses Urteil von dem Bjoern spricht was neues oder nicht> D.h. sollte ich dieses Urteil auch noch in meinen erneuten Widerspruch mitaufnehmen> Warum ist diese Sache eigentlich noch nicht vor dem BGH oder so verhandelt worden> Ich würde mich wirklich lieber mit meinem Studium beschäftigen als mit derartigen Belanglosigkeit. Bei welchem Student ist schon großartig was zu holen, aber ich weiß natürlich, dass die Stadt Mainz und jede andere Stadt auch nicht so denkt.

Gruß,
Chrissi


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