zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Montag, 09.06.2008 (vor 5772 Tagen) @ chili

Hallo Chili,
zur Zeit hat die Stadt Mainz schlechte Karten, wenn sie in einem Fall wie Deinem vor Gericht gezerrt wird.
Auch wenn die Urteile des OVG nicht rechtskräftig sind, werden VG und OVG vorerst nicht anders entscheiden. Ich kann mir eher vorstellen, dass die Stadt derzeit nur mit äußerster Vorsicht Steuerbescheide erlässt. Ich hoffe, sie ist so vernünftig und wartet wenigstens bis zum Urteil des BVerwG.:-|
Ansonsten:
1. Für Widerspruch, Klagen und Anträge brauchst Du erst Mal keinen Anwalt. Bis zu VG kannst Du das alleine machen. Da hast Du derzeit alle Trümpfe in der Hand.
2. Die Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Verlierer – so wie es derzeit aussieht, dürfte das in Deinem Fall die Stadt Mainz sein.
3. Du kannst das Geld natürlich auch der Stadt Mainz schenken.:-D
Gruß
Christian


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