zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

chili @, Donnerstag, 27.05.2010 (vor 5244 Tagen) @ chili

Liebes Forum,

gerade habe ich noch folgendes im Internet gefunden:

"Darüber hinaus hat die Stadt Mainz in einer jüngst erfolgten Satzungsänderung (März 2009) rückwirkend ihre Definition der Hauptwohnung präzisiert. Demzufolge gilt zum Beispiel auch ein Jugendzimmer in der elterlichen Wohnung als Hauptwohnung. Dies war in der alten Fassung der Satzung nicht eindeutig geregelt."

Ist das rechtens> Dürfen sie das so einfach RÜCKWIRKEND ändern> Da könnte doch jeder kommen> Ich bin sprachlos.

Grüße
Chili


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