zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Bjoern @, Mittwoch, 11.06.2008 (vor 5959 Tagen) @ chili

Hallo,

wie Christian schon sagte - Anwaltskosten kannst du dir sparen; vorm VG kann man auch selber klagen

Gerichtskosten fallen nur an, wenn du verlierst ... und da das OVG RLP die Stadt Mainz ziemlich zurechtgewiesen hat, ist momentan nicht davon auszugehen, dass du ne Klage verlierst
allerdings bleibt abzuwarten, wie das BVerwG über die Revision entscheidet

das Einzige, was im Falle einer Zurückweisung deines Widerspruches passieren kann, ist, dass du einen Vorschuss auf die Gerichtskosten zahlen musst, damit deine Klage überhaupt angenommen wird. in meinem Fall waren das ca. 50 EUR (hab die Rechnung grad nicht da) ... aber im Fall deines Obsiegens bekommste auch dieses Geld zurück


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