zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

chili @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5922 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
danke für die schnelle Hilfe. Ja, bin sowas von bereit, gegen die Stadt Mainz zu klagen. :-D
Aber eine Frage habe ich noch: Ich tue mich etwas schwer mit der Argumentation im Widerspruch. Reicht es denn aus, auf die Entscheidung des OVG zu verweisen, oder sollte ich noch andere Urteile anführen> Ich habe Angst, dass ich da irgendwas vergesse. Ansonsten schreibe ich noch das rein, was ich in der Erklärung schon mal geschrieben hatte (melderechtliche Hauptwohnung nicht als Erstwohnung etc.).
Gruß
Chili


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