zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Yvonne Winkler @, Samstag, 05.04.2008 (vor 5836 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,

Soll ich einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem
» ich das gleiche wie in der ersten Widerspruchsbegründung wiederhole oder
» wie meinst du das>

Genau das meine ich :-)

Die Stadt will diese Argumente natürlich nicht hören. Wenn sie nämlich damit anfinge darauf zu hören, könnte sie ihre Zweitwohnungsteuersatzung einpacken und verlöre damit das Geld, das sie durch die Satzung einnimmt. Es werden, gemessen an den vielen Studenten, die zur ZWSteuer veranlagt werden, nur wenige sein, die sich dagegen wehren.
Also rechnet sich der Rest im Schnitt für die Stadt.

Wenn Du Deine Rechte wahrnehmen willst, musst Du Dich wehren, sonst wirst Du unweigerlich zur Kasse gebeten.

Du wirst einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekommen und danach steht Dir der Klageweg offen. Nach dem Widerspruchsbescheid melde Dich wieder im Forum, dann kann man weiter sehen. Vielleicht ist bis dahin schon eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema da und die Lage hat sich gewandelt.

LG YW


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