zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Montag, 22.09.2008 (vor 5856 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
» hat nicht das BVerwG damals die Einwohnersteuer gestoppt>
Weiß ich nicht. Falls ja, wäre es überflüssig gewesen. Nach dem Beschluss des BVerfG von 1963 war die Einwohnersteuer mit Einfügung Art. 105 Abs. 2a GG eigentlich schon erledigt.
Gruß
Christian


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