zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Dienstag, 10.06.2008 (vor 5960 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
bei dem Sachverhalt wohl/hoffentlich überhaupt nicht erforderlich.:-D
Was will die Stat bei einem widerspruch unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG schon machen> Zurückweisen und vor Gericht ziehen>:-|
Gruß
Christian


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