zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

chrissi @, Samstag, 05.04.2008 (vor 6006 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

Danke für deine Antwort! Ich hatte doch bereits im ersten Brief (Erklärung zur Zweitwohnsitzabgabe) widersprochen und mein Widerspruch war ja anscheinend nicht überzeugend. Jedoch finde ich keine anderen Gründe, die ich noch anführen könnte (zu mal es zur Widerspruchsbegründung von Christian meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen gibt). Ich bin kein Jurist und kenne mich im Prinzip nicht aus. Im Forum hab ich bereits viele Beiträge gelesen bevor ich meinen einstellte, da die geschilderten Situationen doch individuell sind, auch wenn alle im Prinzip auf das gleiche hinaus wollen. Soll ich einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem ich das gleiche wie in der ersten Widerspruchsbegründung wiederhole oder wie meinst du das> Was meinst du mit der Klage> Sollte ich klagen> Weiß man eigentlich schon, wann das OVG Rheinland-Pfalz entscheiden wird> Ich kenne keine Juristen in meinem Umkreis, weiß nicht mal wie ich auf diese ganzen Schreiben reagieren soll. Die Rechtsberatung der Uni war wenig hilfreich und sonst wüsste ich nicht an wen ich mich wenden sollte.

LG,
Chrissi


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