zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Yvonne Winkler @, Samstag, 05.04.2008 (vor 6026 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,

klar solltest Du das tun und Widerspruch einlegen. Zahlen wirst Du vorerst trotzdem müssen, aber mit dem Widerspruch und der Klage bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn das OVG Rheinland-Pfalz an seiner Rechtsauffassung festhalten wird, was zu erwarten ist. Nur dann wirst Du Dein Geld zurück bekommen. Ohne dass der Bescheid offen gehalten wird, hast Du keine Chance, Deine bereits bezahlte Zweitwohnungsteuer erstattet zu bekommen.

Die Widerspruchsbegründung für die Kinderzimmersituation ist im Forum schon x mal erfolgt. Lies mal ein bisschen herum

YW


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