zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

Christian @, Samstag, 12.04.2008 (vor 6019 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,
der einzulegende Widerspruch hat mit dem Zahlen der Steuer nicht viel zu tun. Da geht es mehr darum, dass man sich die Chance erhält, sein Geld zurück zu bekommen.
Eines noch: Wenn ich richtig lese, was bisher geschrieben wurde hast erst im März einen Steuerbescheid bekommen und kannst deswegen erst jetzt "Widerspruch" einlegen. Dafür hast Du einen Monat nach Eingang des Schreibens Zeit. Deine E-Mail habe ich bekommen. Wenn der Steuerbescheid wirklich vom 12.3. ist, wird es schon knapp.
Die Reaktion der Stadt wird so ausfallen, wie Du befürchtest. Um eine Klage wirst Du nicht herumkommen. So kompliziert und teuer ist das vorerst nicht. Außerdem gehören Klagen gegen die ZWst nach meiner Auffassung mehr zu der kulturellen Betrachtung des Gebarens deutscher Volksstämme und deren Verwaltung als zu einer juristischen Grundfrage. ;-)
Bis bald
Christian


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