News: Feedback des Urteils vom BverwG

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 5687 Tagen) @ René

genau ... es war nur das BVerwG ;-)

hab noch was gefunden:

Dresden:
[link]http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp>id=1944983[/link]

Der Streit um die Zweitwohnungssteuer in Dresden geht in die nächste Runde. Nachdem die Stadt aufgrund eines Oberverwaltungsgerichtsurteils für 2006 und 2007 die Abgabe nicht einziehen durfte und so Einnahmeausfälle von mehreren hunderttausend Euro verbuchte, sollen die Studenten doch weiter zur Kasse gebeten werden – auch wenn sie an ihrem Hauptwohnsitz außerhalb Dresdens nur ein Zimmer bewohnen.
(...)
Das Leipziger Gericht hat am Mittwoch bestätigt, dass Universitätsstädte wie Dresden grundsätzlich berechtigt sind, eine Steuer von ihren Studenten zu fordern, wenn diese mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind. Ob sie „wirtschaftlich leistungsfähig“ sind, ist dabei nicht relevant. „Dieses Urteil freut uns“, sagt Steueramtsleiter Thomas Weihermüller. Gewonnen ist für die Stadt jedoch noch nichts. So wollen betroffene Studenten jetzt vom Verwaltungsgericht klären lassen, ob die städtische Steuersatzung die Erstwohnung genauer definiert oder nicht. Fällt ein Zimmer im elterlichen Haus darunter – oder nur die separate Einliegerwohnung mit Bad und Küche> „Die Satzung kann die rechtlichen Bedenken nicht ausräumen“, sagt Ulrich Rückmann vom Studentenrat (Stura) der TU Dresden. Weihermüller sieht das anders. Man habe den fraglichen Passus geklärt, „indem wir auf eine Beschreibung der Hauptwohnung verzichtet haben“.

vielleicht gibt sich Herr Weihermüller ja wieder hier im Forum die Ehre und führt mit uns eine konstruktive Diskussion ;-)

und das Gegenteil zur "Erhebungswelle":

[link]http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/hoexter/hoexter/>cnt=2583853[/link]

Die Studenten in Höxter und Holzminden können aufatmen. Auf sie kommen nicht noch zusätzliche Kosten durch eine Zweitwohnungssteuer zu. Bielefeld, Aachen, Köln und viele andere Städte verlangen von Studierenden, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind, eine Zweitwohnungssteuer.

Die regionalen Hochschulstandorte Höxter und Holzminden wollen Studenten allerdings nicht mit noch mehr zusätzlichen Kosten belasten. "Wir haben keine Zweitwohnsteuer", beruhigt der Pressesprecher der Stadt Höxter, Hubertus Grimm. Er sagt: "Man könnte die zwar einführen, aber wir haben das erst mal nicht vor." Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer rechtmäßig ist. Das Bundesrecht schreibe eine solche Steuer zwar nicht vor, stehe ihr aber auch nicht entgegen, so die Begründung. Jetzt können die Städte selbst entscheiden, ob sie die Steuer einführen, oder nicht. Die meisten Städte in NRW, die die Steuer einfordern, verlangen zehn Prozent der Nettokaltmiete. Das wäre neben den Studiengebühren eine weitere Belastung für alle Studierenden.


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