News: Feedback des Urteils vom BverwG

Bjoern @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 5612 Tagen) @ Alfred

und wann ist man wirtschaftlich leistungsfähig> wenn man sich mehr leistet als der Durchschnittsbürger ("Das ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Steuer überhaupt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpft. Begriffsmerkmal der Aufwandsteuer ist vielmehr, dass sie "einen besonderen Aufwand, also einen über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen erfassen" ... ist zwar wieder vom BVerwG; aber egal)

na dann lass uns den Rest mal an Hand einer konkreten Satzung durchnehmen: Magdeburg

das Innehaben wird über tatsächliche & rechtliche Verfügungsmacht definiert (steht in der Satzung so ausdrücklich zwar nicht drin; geht aber aus den Begleitunterlagen eindeutig hervor)

Definition der Zweitwohnung: § 1 (3)
c = BVerfG; d.h. Innehaben beider Wohnungen erforderlich
a & b = BVerwG, d.h. nach dem neuestem Urteil nur Innehaben der Nebenwohnung erforderlich

die Stadt beruft sich natürlich auf a oder b ... was also tun>>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion