News: Feedback des Urteils vom BverwG

chrissi @, Samstag, 18.10.2008 (vor 5691 Tagen) @ René

Mainz

Stadt prüft Steuer-Urteil des BVG


Vom 18.09.2008

Von
Michael Erfurth

Das vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig getroffene Urteil zur Zweitwohnungssteuer wird jetzt auch das Mainzer Rechtsamt beschäftigen. "Wir werden die Urteilsbegründung anfordern und überprüfen, inwieweit diese auf Mainz übertragbar ist", sagte Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle auf AZ-Anfrage. Vor dem BVG hatte die Klage einer Studentin aus Wuppertal gegen die dortige Zweitwohnungssteuer keinen Erfolg.

Für die Universitätsstadt Mainz ist das Urteil von besonderem Interesse, da auch hier ein Student gegen die im Jahr 2005 eingeführte Zweitwohnungsabgabe geklagt hatte. Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz diesem Studenten Recht gegeben. Dieser Kläger ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340 Euro jährlich. Der hiergegen erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das OVG wies die von der Stadt Mainz eingelegte Berufung zurück und bestätigte damit seinen Eilbeschluss vom Januar 2007. Dieses OVG-Urteil indes stieß auf den Widerspruch der Stadtverwaltung. "In allen der Stadt Mainz bekannten Satzungen anderer Städte mit Zweitwohnungssteuer wird auf die melderechtliche Definition einer Haupt- und Nebenwohnung verwiesen. Eine steuerrechtliche Definition einer Hauptwohnung war nicht bekannt", so die Position der Stadt. Bei Studenten würde meist der Lebensmittelpunkt am Studienort liegen. Melderechtlich sei dies auch der Hauptwohnsitz.

Die Stadt Mainz will an der Abgabe festhalten und ging daher beim Bundesverwaltungsgericht in Revision. Wann der Mainzer Fall in Leipzig verhandelt wird, stehe noch nicht fest, so Peterhanwahr.

Quelle: [link=http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3>artikel_id=3439506]Allgemeine Zeitung Mainz[/link]


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