News: Feedback des Urteils vom BverwG

Bjoern @, Montag, 29.09.2008 (vor 5927 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

zu den Pauschalierungen/Typisierungen:
diese stellen dann keinen Rechtsverstoß dar, wenn nur ein geringer Teil der Steuerpflichtigen dadurch zu Unrecht belastet wird. Driehaus gibt als Richtwert 10 v. H. vor ... ich weiss aber nicht mehr, ob dies durch Urteile belegt ist.
jedenfalls können Kommunen innerhalb dieser 10% auch Leute zur ZWS heranziehen, die dieser eigentlich (bei Einzelfallbetrachtung) nicht unterliegen würden ;-)

zum Melderecht:
was ist daran nicht zu verstehen> wenn der melderechtliche Bezug insgesamt nicht zulässig sein sollte, dann hätte es das BVerfG 2005 festgestellt. hat es aber nicht ... folglich muss das Anlehnen ans Melderecht zulässig sein.

zum 2. Posting, 1. Punkt:
ich bin weiterhin der Meinung, dass der Grund der unterschiedlichen Beurteilung der Wuppertaler und der Rostocker Satzung die Wohnungsdefinition ist. wenn im Rostocker Fall die Hauptwohnung keine Wohnung im Sinne der Satzung ist, dann ist ein mögliches Innehaben völlig irrelevant ...

zur Aufwandsteuer:
siehe Thread "Tipp 3"


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