News: Feedback des Urteils vom BverwG

Tilly @, Samstag, 27.12.2008 (vor 5622 Tagen) @ Bjoern

Na bitte, geht doch. Warum nicht gleich>

Wieder was fürs Leben gelernt:
1. Um eine Steuer zu vermeiden, darf man sich nicht an Gesetzen stören, die dem entgegenstehen (Zumwinkel 2007).
2. Man darf sich nicht erwischen lassen (Zumwinkel (2008).

Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich am Studienort aber mit alleiniger Wohnung anmelden.

Ich störe mich weniger an der deutschen Gerichtsbarkeit, sondern bewundere die Lobbyarbeit der Städte, die eine Nötigung wie einen guten Rat wirken lassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion