News: Feedback des Urteils vom BverwG

Alfred @, Freitag, 09.01.2009 (vor 5558 Tagen) @ Tilly

Scheint ja keinen zu interessieren. Dabei ist das alles so very sophisticated.
Wenn Aufwand die Verwendung finanzieller Mittel ("Einkommen/Vermögen") für den persönlichen Lebensbedarf ist, sagt das BVerwG in seiner ständigen Rechtsprechung (ja, so heißt das wirklich):
"Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist eine besondere Verwendung finanzieller Mittel für den persönlichen Lebensbedarf (= Aufwand), die im allgemeinen die Verwendung finazieller Mittel erfordert und in der Regel Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist."
Das ist so logisch, das muss man nicht verstehen ...


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