News: Feedback des Urteils vom BverwG

Bjoern @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5596 Tagen) @ Alfred

[blockquote]Was muss denn beim Nutzer eigentlich passieren, wenn die melderechtskonforme Nebenwohnung zur Hauptwohnung wird> Einfach ummelden>[/blockquote]

ich denke, dass ein einfaches Ummelden ausreichen würde. mir ist zwar durchaus bewusst, dass eigentlich das Verhalten des Nutzers dahingehend verändert werden müsste, dass er die ehemalige Nebenwohnung jetzt überwiegend nutzt. aber kontrollieren kann das eh keiner ...

[blockquote]Zu meinem Punkt 6: Natürlich müssen wir uns schon mit der Legaldefinition der Wohnung nach dem und für (!) das Melderecht auseinandersetzen. Dort heißt es übrigens nicht, dass eine Wohnung jeder umschlossene Raum ist, „der zum Wohnen geeignet ist“ sondern „… der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird,“ Dass damit das Grundbedürfnis Wohnen abgedeckt sein soll, behauptet nicht mal das BVerwG. Nach dessen Auffassung bedarf es dazu einer Erstwohnung. Landesrechtlich ist in den meisten LBO klar geregelt, was eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf ist.[/blockquote]

das "zum Schlafen" habe ich absichtlich weggelassen, da es ja um das Grundbedürfnis Wohnen geht ... und nicht ums Schlafen.
und dummerweise werden im Rahmen der ZWS die Wohnungsdefinitionen der LBO nicht herangezogen. wäre dies der Fall, dann würde das Kinderzimmer nie eine Wohnung sein (da dieses im Regelfall keine Toilette, keine Küche usw. hat) ... und dann wäre das Thema ZWS bei Studenten endlich vom Tisch. siehe meine Vermutung zu den Rostocker Fällen!

und nach meiner Meinung behauptet das BVerwG sehr wohl, dass mit einer solchen Wohnungsdefinition das Grundbedürfnis Wohnen erfüllt werden kann. es sei dahingestellt, ob es nun mit der Haupt- oder Nebenwohnung geschieht. nutzt man mehr als eine (melderechtliche) Wohnung, dann führt das zur ZWS (leider)

[blockquote]Zu meinem Punkt 7: Zahlt denn beim Anknüpfen an das Melderecht jeder, der eine Nebenwohnung innehat, die Zweitwohnungsteuer> Oder sind diese Satzungen nicht eben doch so ausgelegt, dass es von vorneherein nicht auf den Aufwand ankommt>[/blockquote]

zahlt nicht jeder, der eine Nebenwohnung innehat und dies der steuerhebenden Kommune bekannt ist, die ZWS>!> vorausgesetzt, dass keine der satzungsmäßigen Steuerbefreiungen erfüllt sind>


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