News: Feedback des Urteils vom BverwG

Tilly @, Freitag, 26.12.2008 (vor 5623 Tagen) @ Bjoern

» da man aber der "Gewalteinwirkung" durch eine freiwillige
» Änderung seines Verhaltens entgehen kann, glaube ich nach wie vor nicht, dass der Straftatbestand auch nur ansatzweise erfüllt ist

Du bist also der gleichen Ansicht wie viele Kommunalpolitiker oder Gerichte, dass man durch Ummelden oder Berichtigung seiner Meldeverhältnisse der ZWSt entgehen kann. Und vertrittst zudem die Auffassung, dass dies freiwillig geschieht.
Meine Vorstellungen von Freiwilligkeit sind ein anders. Aber wenn Du das so siehst: Warum dann bitte das Geschrei wegen der ZWSt>
Die muss Deiner Meinung nach doch nur der zahlen, der entweder melderechtswidrig mit Nebenwohnung gemeldet ist oder uneinsichtig darauf beharrt zwei Wohnungen zu nutzen und sich vorwiegend an einem anderen Ort als in der steuererhebenden Kommune aufzuhalten.

Dass man strafrechtlich nicht gegen diese Nötigung vorgehen kann, selbst wenn der Tatbestand erfüllt ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich vermute, das hat Alfred auch gar nicht gemeint.


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