News: Feedback des Urteils vom BverwG

Bjoern @, Freitag, 26.12.2008 (vor 5839 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly

ja - ich habe inzwischen meinen Glauben an die Gerichtsbarkeit verloren und glaube, dass es inzwischen am besten ist, wenn man seine (angebliche) besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch beseitigt, dass man sich - ggf. melderechtswidrig - am Studienort mit Hauptwohnung meldet.

kontrollieren kann´s eh keiner ... den deutschen Gerichten kann man den Unsinn der ZWS bei Studenten mit Hauptwohnung Kinderzimmer nicht mit vernünftigen Argumenten ausreden.

also wenn die mich bescheissen, mach ich es genauso ... und melde mich einfach um. ist anscheindend am einfachsten!


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