News: Feedback des Urteils vom BverwG

Tilly @, Dienstag, 30.12.2008 (vor 5618 Tagen) @ Alfred

» Mit dem Grundbedürfnis "Wohnen" brauchen wir uns dann nicht mehr zu befassen.
Finde ich nicht, wäre schade, wenn man das nicht näher betrachten würde.
Ich hätte vor dem 17.9. ja geschworen, dass das BVerwG die Neben zur Zweitwohnung und (wenn überhaupt) die melderechtliche Haupt- zur Erstwohnung erklärt.
Jetzt stehen wir wieder im Dunklen – nur ist diesmal unklar, was eine Erstwohnung ist, die man als Hauptwohnung anmelden muss um zu indizieren …
Also, ich finde das zwar nicht besonders überzeugend und schon gar nicht stringent. Aber bitte, ich bin ja auch kein Bundesrichter und schon gar keine Bundesrichterin.


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