News: Feedback des Urteils vom BverwG

Christian @, Montag, 22.09.2008 (vor 5717 Tagen) @ René

Hallo René,
ich finde die Beiträge der Städte zwar nicht lustig, aber bezeichnend. Die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer hat das BVerfG bereits befunden - dazu brauche ich kein Bundesverwaltungsgericht.
Selbst das Urteil des BVerwG berechtigt die Kommunen zu nichts anderem als zur Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer. Welche Kriterien dabei zu beachten sind, hat ebenfalls das BVerfG festgelegt. Bleibt allenfalls die Frage, ob sich irgendein Gericht oder ein örtlicher Gesetzgeber davon gebunden fühlt.
Und: Das Erheben einer Zweitwohnungsteuer durch Anknüpfen an das Melderecht führt immer zu einem verfassungswidrigen Ergebnis.
Ich bleibe dabei: Es kommt bei einer Aufwandsteuer nicht auf das Wohnen in der Gemeinde mit Nebenwohnung an. Wenn derjenige, der keine Wohnungskosten aufwendet (etwa weil er auf Kosten Dritter wohnt), der Steuer unterliegt, aber derjenige, der einen Teil seines Einkommens für Wohnungskosten Dritter verwendet, mit diesem Aufwand nicht der Steuer unterliegt, handelt es sich bei dieser Steuer nicht um eine Aufwandsteuer.
Gruß
Christian

PS.:
Ich wage die Behauptung, dass Thomas Weihermüller nicht wieder in diesem Forum auftritt. Für eine konstruktive Diskussion fehlen ihm - amtsbedingt - die Möglichkeiten.
Sollte er trotzdem hier wieder in Erscheinug treten, freue ich mich trotzdem darauf (schließlich ist er mit seiner Auffassung schon mal auf die Schnauze gefallen). Sie erwies sich vor dem VG nicht als tragfähig.


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