News: Feedback des Urteils vom BverwG

Tilly @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 5626 Tagen) @ Alfred

» 5. Es gibt keinen „grundlegenden Denkfehler“ bei der Zweitwohnungsteuer » (gem. BVerfG),
Doch, die Steuer als solche. Aber da liegt der Fehler in Überlingen und nicht in Karlsruhe.

» Allerdings sollte man Bundesrecht beachten. Gem MRRG ist eine „Wohnung, die als Nebenwohnung dient“ eine Nebenwohnung und nichts anderes.
Ob das in Leipzig auch so gesehen wird>

» 8. Was mich viel mehr bewegt ist die Frage, was passiert, wenn jemand
» seine „Erstwohnung“ als Nebenwohnung anmeldet> Dazu schweigt das BVerwG.
Aus gutem Grund - wer will das schon zu Ende denken.
Aber logisch scheint es schon, dass man eine Erstwohnung nicht nur als Hauptwohnung sondern auch als Nebenwohnung anmelden kann. Zumindest scheint man das in Leipzig für möglich zu halten.

» 9. Übrigens, die Stadt Wuppertal hat ihre Satzung schon rückwirkend
» geändert. Danach ist eine Zweitwohnung jetzt „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.“
Das ist aber jetzt nicht wahr! So dumm kann kein Rat der Stadt sein, dass er das mitmacht.


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