News: Feedback des Urteils vom BverwG

Alfred @, Montag, 12.01.2009 (vor 5605 Tagen) @ Bjoern

» ich denke, du vergisst hier die (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: „Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit." (BVerfG in ständiger Rechtsprechung)
Ich bin kein – Elefant, aber so ganz stimmt das eben nicht.
BVerfG in ständiger RSpr):
"Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ..."
oder
„Am Zweck der Aufwandsteuern, anläßlich der Vermögens- und Einkommensverwendung mittelbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Konsumenten zu erfassen, ändert sich dadurch nichts.“
Kein Wort von besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit – sagen viele andere, aber nicht das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung zur ZWSt von 1983. D.h. Aufwandsteuern können auch dann erhoben werden, wenn das Halten eines Gegenstands bzw. der Zustand keine besondere (Luxus>!) sondern „nur“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringen.

» einige Satzungen enthalten diese Definition; aber eben nicht alle!
Ohne Fremdenverkehrsgemeinden und nachgezählt zu haben: es dürften die meisten sein.

» na nehmen wir doch den typischen Studenten, um den es hier im Forum überwiegend geht. dieser ist alleinstehend; in der elterlichen Wohnung Kinderzimmer) mit Hauptwohnung und am Studienort mit Nebenwohnung gemeldet.

Also, die Studenten sind mit 75% am Studienort mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet – Fehlerquote unbekannt. Richtig ist Deine Aussage nur, wenn man die im Forum vertetenen Studenten betrachtet, die gehören fast ausschließlich zu den 25%.

» dieser "Durchschnitts-Student" hat eigentlich sehr wohl ein Wahlrecht, wo er sich mit Hauptwohnung meldet.
Also, ein Wahlrecht, wo er sich mit Haupt- und wo mt Nebenwohnung meldet, hat der volljährige, ledige Student eben nicht (Haarspalterei aber dennoch richtig - und sogar wesentlich!).

»wie soll dieser "Durchschnitts-Student" am besten argumentieren>!>
Argumentieren> Ich kenne keine an das Melderecht anknüpfende Satzung, die verfassungskonform ist. Allerdings muss man dazu die Satzung angreifen und nicht prüfen, ob man die (verfassungswidrigen) Normen erfüllt.


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