ZWS in München

München erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.02.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 18% (effektiv 18%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von München

Befreiung

Die Satzung der München sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Pflegeheime

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Einnahme und Ausgaben

Jahr Einnahmen Vollkosten Anteil
2006 877.978
2007 7.051.077 2.408.600 0,34%
2008 5.286.777 2.620.400 0,50%
2009 4.929.364 2.679.900 0,54%
2010 6.418.932 2.899.000 0,45%
2011 6.200.307 3.069.000 0,49%
2012 5.373.813 3.228.000 0,60%
2013 5.061.583 3.113.000 0,62%
2014 5.498.202 3.008.654 0,55%
Gesamt 45.820.054 23.904.532 0,52%

Anpassung

Im Jahre 2022 wurde die Steuer von 9% auf 18% erhöht.

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Letzte Änderung: 11.10.2022