ZWS in Burg

Burg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.10.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.04%.

Satzung

Satzung von Burg

Staffel

Burg erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.800,00 EUR 150,00 EUR
2. bis 3.700,00 EUR 300,00 EUR
3. darüber 450,00 EUR

Befreiung

Die Satzung der Burg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Studenten in der elterlichen Wohnung

Meldungen zu Burg (7)

Einträge zu Burg im Forum (256)

Letzte Änderung: 30.04.2009